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Unsere Vertreter für die Stadt Linden: Magistrat Petra Braun - Fraktion Marc Bausch, Joachim Schaffer, Hartmut Schau

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Aktuelles der FWG

Fahrradabstellanlage / Zweitwohnsitzsteuer

Gießener Anzeiger, 02. Juli 2026

Moderne Abstellanlagen für Fahrräder

Linden – Immer weiter steigende Anforderungen, hohe Auslastungen und weitere Wohnbauentwicklungen beschäftigen die Stadtverwaltung im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung. Wie Bürgermeister Fabian Wedemann (CDU) in seinem Magistratsbericht mitteilte, ist die „Betreuungssituation in Linden derzeit noch gesichert“. Für das kommende Kitajahr stehen 735 Betreuungsplätze einem Bedarf von 733 Plätzen gegenüber. So sind die Kapazitäten nahezu ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund sollen die vorhandenen Angebote weiterentwickelt und zusätzliche Kapazitäten bis hin zu einem möglichen Kita-Neubau geprüft werden.

Linden profitiert vom kreisweiten Ausbau von Bike-and-Ride-Anlagen. Am Bahnhof Großen-Linden werden so auf beiden Seiten moderne Fahrradabstellanlagen, teilweise gesichert und digital buchbar, errichtet. Gefördert wird das Projekt mit 70 Prozent der Baukosten durch das Land. Nach Übergabe des Förderbescheids soll die Umsetzung nun zeitnah beginnen.

In dieser Woche werden weitere Leuchten am Rad-Fußweg in der Gießener Straße, Jägerschneise und eine Laterne im Gässchen zwischen Bahnhofstraße und Burgschule in Großen-Linden errichtet. Noch warten müssen neue Lampen im Bereich Goethe-/Schillerstraße in Großen-Linden, weil hier ein Förderantrag eingereicht wurde, auf dessen Genehmigung gewartet wird. Markierungsarbeiten sind in der zweiten Juliwoche für Parkflächen, Piktogramme und Sperrflächen vorgesehen. „Diese erfolgen dort, wo es dringend erforderlich ist. Betroffene Anlieger erhalten vorher eine Info dazu“, so Wedemann.

Zweitwohnsitzsteuer wird geprüft

Nachdem ein FWG-Vorstoß zur Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer für Linden vor zehn Jahren noch abgelehnt wurde, wird diese aktuell „in der Verwaltung geprüft, sodass wir nach der Sommerpause einen entsprechenden Antrag vorlegen können. Gründe gibt es viele“, verwies Wedemann nicht nur auf die Einnahmensituation, sondern auch darauf, dass so der Meldebestand richtig gehalten werden kann, weil lediglich Hauptwohnsitze beim Kommunalen Finanzausgleich (KFA) zählen.

twi