Gießener Anzeiger, 26. Juni 2025
Gefahrenabwehr für Lindener Spielplätze
Lindener Hauptausschuss empfiehlt Verordnung – Lärm und Gelage sind der Hintergrund
VON ERNST WALTER WEISSENBORN
Linden. Eine Gefahrenabwehrverordnung hat der Lindener Hauptausschuss um Hendrik Lodde für die Lindener Spielplätze empfohlen. Der Magistrat um Fabian Wedemann (CDU) hatte eine solche Verordnung vorgelegt.
»Unsere Spielplätze haben allesamt ein Schild, was man darf und was man nicht darf. Fehlt eine Gefahrenabwehrverordnung als Grundlage, dann ist das nur eine freundliche Empfehlung. Wenn wir früher um 20.30 Uhr noch auf Spielplätzen unterwegs waren, waren wir leise. Das ist heute anders und man hört schon einmal, wenn man Kinder anspricht: »Ich darf doch hier bis 22 Uhr laut sein.«
Die Verwaltung habe seit dem vergangenen Sommer vermehrt Beschwerden wegen Lärms erhalten. Auch Scherben von Alkoholgelagen, Joints oder Zigaretten in den Sandkästen seien keine Seltenheit mehr. Mit einer Gefahrenabwehrverordnung könne die Stadt auch einmal eine Ordnungswidrigkeit ahnden.
Was ist mit den Bolzplätzen?
Dr. Christof Schütz (Grüne) konnte sich mit bestimmten Regeln nicht anfreunden. Die Regelung würde auch Bolzplätze umfassen, und der Aufenthalt sei auch hier nur Kindern bis 14 Jahren erlaubt: »Was machen wir aber mit den Jugendlichen ab 15 Jahren?« Es seien immerhin Kommunikationsplätze. Dass sich nicht jeder Erwachsene auf Spielplätzen aufhalten sollte, sei auch klar und wenn ja, dann nur zur Beaufsichtigung der Kinder. Aber am Spielplatz Dresdener Straße und Brautgarten gebe es auch viele Erholungsbänke. Und eigentlich dürften Kinder bis 14 Jahre bis 22 Uhr draußen sein. Thomas Altenheimer (CDU) machte deutlich, dass es um den »massenhaften Fehlgebrauch von Spielplätzen« gehe. Meric Uludag (parteilos) fand die Regelung für Spielplätze richtig und wichtig. »Erwachsene ohne Kinder müssen da nicht herumlungern, da habe ich ein unwohles Gefühl, wenn ich meine Kinder zum Spielen dahin schicke«, betonte er. »Die Bolzplätze hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Da müssen Lösungen gefunden werden, dass dort auch Erwachsene spielen können.« Die beiden Lindener Bolzplätze unterliegen nach dem Wortlaut jedoch ebenfalls der Gefahrenabwehrverordnung.
Wedemann ging noch einmal auf den Hintergrund ein: »Bürger haben uns auf die Missstände angesprochen. Es geht gerade um diejenigen, die sich nicht benehmen.« Er sah ein, dass die Formulierung zu den Bolzplätzen geändert werden sollte. Es gebe jedoch eine Klientel, die auch Hausverbot im Jugendzentrum habe. »Ich will niemand verbannen«, betonte Wedemann, der Schelte von Schütz bekommen hatte. Nur hätten die Anwohner von psychischen Belastungen gesprochen. Dr. Cornelia Marck von den Grünen fragte: »Wo sollen sich Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren in Linden aufhalten?« Sie fand die Vorgaben nicht schlüssig. Randalierer und Drogenkonsumierer müssten durch Aufsichtspersonen aufgefordert werden, die Plätze zu verlassen.
Der Ausschussvorsitzende Hendrik Lodde meinte als Vater von drei Kindern in verschiedenen Altersstufen, dass er verstehe, dass es um die gehe, die sich nicht benehmen, aber bis 21 oder 21.30 Uhr im Sommer sollten Kinder schon auf einen Spielpatz gehen dürfen. Wenn der Nachbar Gartenparty bis 22 Uhr mit Musik mache, gebe es auch keine Handhabe.
Die Frage sei aber, ob diejenigen, die sich an Regeln halten, mit der Verordnung nicht zu viel eingeschränkt würden. Er plädierte daher für 22 Uhr als Beginn der Ruhezeit und auch für die Grenzziehung von 14 Jahren. Nach 22 Uhr könne die Polizei einschreiten und unbeaufsichtigte Kinder zu ihren Erziehungsberechtigten bringen.
Zuletzt wurde der Stadtversammlung empfohlen, die geänderte Gefahrenabwehrverordnung nächste Woche zu verabschieden. Danach werde Kindern bis 16 Jahre bis 22 Uhr die Nutzung der Spielplätze erlaubt.
Für die Bolzplätze soll bis zur endgültigen Entscheidung am 1. Juli in der Stadtverordnetenversammlung noch eine Formulierung von der Verwaltung vorgelegt werden. Bei zwei Enthaltungen sprach sich der Hauptausschuss einstimmig dafür aus.