Gießener Anzeiger, 20. Juni 2025
»Am Bergwerkswald« spruchreif
Außer SPD alle zufrieden mit dem Bebauungsplan im Bauausschuss
Linden (twi). »Schön, dass das nun zu einem guten Ende führt. Das ist das, was wir gewollt haben«, zeigte sich Grünen-Fraktionsvorsitzender Dr. Christof Schütz zufrieden mit dem Bebauungsplan »Gewerbegebiet Am Bergwerkswald«. Diesen hatte Mathias Wolf vom Planungsbüro Fischer vorgestellt und den aktuellen Sachstand dieses eingeschränkten Gewerbegebiets erläutert, nachdem in der vergangenen Stadtverordnetensitzung weiterer Klärungsbedarf bestand und eine nochmalige Erörterung im Ausschuss gewünscht wurde (der Anzeiger berichtete).
Wie Wolf anhand der Karte erläuterte, wurde die Baugrenze auf den Bestand am Geschäftshaus, dem Containerbüro, Kellergeschoss und Pellets-Lager angepasst. Die Terrassen sind nicht mehr in die Baugrenze einbezogen, sodass um den Bürotrakt nichts mehr gebaut werden kann. Weiter zurückgenommen wurde die Baugrenze auf einem anderen Grundstück und das dortige Gehölz zum Erhalt festgesetzt. Textlich festgeschrieben wurde auch, dass eine bestehende Lagerfläche nicht versiegelt werden darf.
Gegen die Stimmen der beiden SPD-Vertreter erfolgte eine mehrheitliche Beschlussempfehlung für die am 1. Juli zusammenkommende Stadtverordnetenversammlung.
Auf eine Abstimmung verzichtet wurde bei der, ebenfalls von Wolf vorgestellten, erneuten Beteiligung zum Regionalplan Mittelhessen. Noch bis zum Dienstag nächster Woche können dazu bei der Stadt Einwendungen vorgetragen werden, hob Bürgermeister Fabian Wedemann (CDU) hervor. Eine 17-seitige, vom Planungsbüro Fischer in Wettenberg erstellte Stellungnahme, muss noch eingearbeitet werden. »Das sollten wir am 1. Juli hinbekommen. Wenn wir es nicht fristgerecht abgeben, wäre die Stadt ohne Stellungnahme – und das will auch keiner«, betonte Wedemann. Wolf erklärte, dass nur noch eine eingeschränkte Offenlage des Regionalplans erfolge und nur zu erfolgten Änderungen Stellungnahmen erfolgen können. Die Stellungnahme muss bis zum 21. Juli eingereicht werden. Mit Photovoltaikanlagen (PV) hat Linden so einige Schwierigkeiten. Aufgrund unterschiedlicher Aussagen zu Statik und Urheberrecht dauert die Prüfung, ob PV-Anlagen auf die beiden städtischen Kindergärten in Leihgestern, Regenbogenland und Kinder(t)räume, gesetzt werden können, nach den Worten von Wedemann noch an. Letzte Mitteilung sei nun die Forderung nach einer neuen Treppe für die PV-Anlagen auf den Kindergärten. Aktuell werde jedoch eine PV-Anlage für das Freibad geprüft.
Zum Antrag der Grünen Freiflächen PV-Anlagen entlang der A485 zu errichten, machte nun Klimaschutzmanager David Stadermann wenig Hoffnung. Schwierigkeiten bereiteten Ausgleichsflächen, Nordausrichtung wie vor allem die Wirtschaftlichkeit.
Die potenziellen Freiflächen würden insgesamt 27 479 Quadratmeter betragen. Im nördlichen Bereich zwischen Lützellindener Straße und der Verlängerung des Friedhofsweges sind es 11 872 Quadratmeter und in südlicher Richtung zwischen Hüttenberger Straße und A45 weitere 15 607 Quadratmeter.
Nicht genutzt werden dürfen die dort bestehenden Ausgleichsflächen, sodass in eine Richtung lediglich nur noch 6500 Quadratmeter und in die andere Richtung lediglich 6600 Quadratmeter zur Verfügung stehen würden. Stadermann ging in südlicher Richtung von Baukosten für eine 850 kwh/kWp-Anlage von 750 000 bis 829 000 Euro aus, die bei einer Vergütung von aktuell 6,39 Cent pro Kilowattstunde einen jährlichen Betrag von fast 44 985 Euro erbringen würden.
Zu den geschätzten Baukosten würden wohl noch Kosten für Bodengutachten, Ausgleichsmaßnahmen und, wenn sich herausstellen sollte, dass Fundamente erforderlich sind, weitere für diese hinzukommen. Unberücksichtigt seien die Kosten für die Entfernung von etwa 6500 Bäumen und Sträuchern. Nach Anfragen würden sich diese Rodungskosten auf 110 000 bis 300 000 Euro belaufen.
Ebenso verhalte es sich in nördlicher Richtung bis zur Abfahrt vom Gießener Ring im Lückebachtal, wo die Amortisationszeit für eine PV-Anlage bei 28 Jahren liegen würde. Hatte der Grünen-Antrag ursprünglich die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit den notwendigen Expertisen durch ein Büro vorgesehen, so wurde dieser nun nach den Ausführungen des Klimaschutzmanagers als erledigt angesehen.