• Grube Fernie

  • Motive in Linden

  • FREIE WÄHLER in Linden - aktiv für SIE vor Ort

  • 1
  • 2
  • 3

Entscheidung Bergwerkswald

Gießener Anzeiger, 25. April 2024

Grundsatzentscheidung gefasst

Stadt Linden setzt hohe Hürden für eingeschränkte Legalisierung – Eigentümer müssen zahlen

Berkwerkswald 1

VON ERNST W. WEISSENBORN
Linden. Wohnen wird nicht mehr möglich sein, aber die gewerbliche Nutzung in der Mini-Siedlung »Am Bergwerkswald« auf Großen-Lindener Gemarkung im Bestand gesichert, wenn die Parameter stimmen. Bei einer Gegenstimme des Juristen Joachim Schaffer (FW) wurde im Lindener Stadtparlament am Dienstagabend eine Grundsatzentscheidung getroffen, eine Bauleitplanung unter engen Voraussetzungen zu beschließen.

Diese müssen die drei Eigentümer, darunter einer, der nur eine Wiese dort besitzt, anstoßen. Wenn das Trio ein Gutachten vorlegt, das einen Bebauungsplan für umsetzbar hält, und Altlastenuntersuchungen durchführt, will die Stadt einen Bebauungsplan aufstellen. Die Gesamt-Kosten für diesen Prozess sind von den Eigentümern zu tragen.

Zahlreiche Baurechtsverstöße hatte es in der Mini-Siedlung seit fast zwei Jahrzehnten gegeben, weil zusätzlich gebaut oder ehemalige Gewerbe in Wohnräume umgewandelt wurden. Eine gekaufte Villa war dort entgegen einer Baugenehmigung verdreht errichtet worden. Zahlreiche Baustopps sowie ein Zwangsgeld hatte es gegeben.

Seit 2005 im Visier

Aktuell hat die Kreisbauaufsicht, der ab 2005 Schritt für Schritt die Baurechtsverletzungen bekannt wurden, endgültig die Reißleine gezogen und Nutzungsverbote gegenüber Eigentümern und Mietern ausgesprochen, die ab dem 1. September greifen. Bevor die Verstöße öffentlich wurden, lebten hier 70 Menschen.

Bürgermeister Fabian Wedemann (CDU) machte den Stadtverordneten deutlich, dass nur, wenn die Stadt Linden einen Beschluss zur Bebauungsplanaufstellung fasst, von weitergehend angedrohten Abrissverfügungen Abstand genommen werde. Die Nutzungsverbote blieben bestehen. Von den Betroffenen will sich derzeit keiner äußern. Anwälte wurden von ihnen bereits beauftragt. Ein Unternehmen ist dort angesiedelt und ein Ehepaar, das 2020 eine nicht gemeinnützige Familienstiftung gründete, wohnt hier in einer Villa und vermietet ein weiteres mehrstöckiges Gebäude im Bereich. Mieter, die hier wohnen, müssen bis zum 1. September ihr Domizil räumen. Viele sind schon weg, aber einige noch da. Der dritte Eigentümer besitzt dort eine Wiese und hätte sicher gerne gebaut.

»In geregelte Bahnen lenken«

Bürgermeister Fabian Wedemann fasste sich vor der Abstimmung kurz. Es sei über das Thema hinlänglich berichtet und in zwei Ausschusssitzungen diskutiert worden. »Es kann jetzt einen Lichtblick geben. Wir können am Ende des Tages, das, was seit vielen Jahren nicht geregelt ist, in geregelte Bahnen lenken.« Die SPD-Fraktionsvorsitzende Gudrun Lang beantragte allerdings eine Änderung dahingehend, dass nur der »genehmigte« gewerbliche Bestand schützenswert sei. Ihr Ansinnen wurde jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt, zumal nur eine Grundsatzentscheidung getroffen werde, aber noch keine darüber, ob und wie eine Legalisierung zustande komme. Lang erklärte allerdings, dass es da »feine Unterschiede « gebe: »Ihr wollt alle gewerblichen Gebäude genehmigen.«

»Schlamperei seit 50 Jahren«

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Dr. Christof Schütz, ging erneut auf das Berkwerkswald 2Dilemma ein, Illegales eventuell zu legalisieren. Es habe eine unglaubliche Ansammlung von erheblichen Rechtsbrüchen gegeben. »Hier hat sich keiner mit Ruhm bekleckert, weder die frühere Führung Lindens wie auch der Landkreis. Nach einer Abwägung wollen wir jetzt 50 Jahre Schlamperei beenden. « Einige Baugenehmigungen für das Gebiet waren noch vor der Gebietsreform von der Gemeinde Großen-Linden erteilt worden. Joachim Schaffer, Fraktionschef der Freien Wähler, sprach davon, dass die Stadtverordneten jetzt den »Schwarzen Peter« hätten. Er wünschte sich mehr Informationen und fand gut, was Dirk Hansmann (SPD) bereits im Bauausschuss erklärt hatte, dass man mehr Fakten brauche, auch von der Kreisbauaufsicht. »Dort ist der Mist verzapft worden.« Er persönlich könne dem jetzigen Vorgehen nicht zustimmen, da letztlich die Kreisverwaltung das Heft in der Hand habe. Er plädierte dafür, den Antrag im Geschäftsgang zu belassen und nicht abzustimmen. Nach einer Sitzungsunterbrechung erklärte Christian Schmidt (CDU), dass für die Grundsatzentscheidung genügend Fakten auf dem Tisch liegen würden. Gudrun Lang konnte sich mit einem Antrag auf namentliche Abstimmung nicht durchsetzen. Karin Lenz (CDU) verwies hier formell darauf, dass nur vor und nicht während des Abstimmungsprozesses ein solcher Antrag gestellt werden darf.

Letztlich stimmten von den anwesenden 29 Stadtverordneten, acht fehlten, alle außer Joachim Schaffer (FW) für die Magistratsvorlage. Jetzt sind die Eigentümer am Zug.

WAS GESCHIEHT DERZEIT »AM BERGWERKSWALD«?
Der Anzeiger stellte dem Kreis zur illegalen Bebauung in der Minisiedlung noch Fragen zu den Nutzungsverboten und auch zum möglichen Bebauungsplan. In Gewerbegebieten seien Wohnungen nur ausnahmsweise und nur für Aufsichtsund Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zulässig. »Insofern dürfte klar sein, dass für die Vielzahl der Wohnungen keine längerfristige Aussetzung der Nutzungsverbote in Frage kommen kann«, teilte Kreispressesprecher Dirk Wingender mit.

Berkwerkswald 3Für alle nicht genehmigten Nebengebäude des Unternehmers (Anm. der Red.: Containergebäude) seien Nutzungsverbote zum 1. September erlassen worden. »Hinsichtlich des Hauptgebäudes, welches für gewerbliche Zwecke genehmigt wurde, befinden wir uns noch in der Anhörungsphase«, erklärt Wingender weiter.

Für drei der vier baulichen Anlagen der Stiftung wurden Nutzungsverbote zu Wohnzwecken erlassen. Erste Wohnungen wurden mittlerweile geräumt.

Für andere Wohnungen liefen noch Fristen, die aus sozialen Gründen sowie der Verhältnismäßigkeit in der Regel ein Jahr betragen würden. Gegenwärtig werde gegen die illegale Bebauung in der Siedlung so vorgegangen, dass für sämtliche Bewohner auf dem Villagelände Nutzungsverbote erlassen wurden, die in der zweiten Jahreshälfte wirksam werden.

Im sogenannten Studentwohnheim (Flurstück 14/28) seien bislang 18 Bewohner zum Erlass von Nutzungsverboten angehört und die ersten fünf Nutzungsverbote zugestellt worden. (ww)

SPEZIALISTEN VOR ORT

FREIE WÄHLER als Garant für Zuverlässigkeit und Beständigkeit in der Kommunalpolitik

Kontakt

FW FREIE WÄHLER Linden
Postfach 1110
35440 Linden

E-Mail schreiben

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.