Aus dem Bauausschuss

Gießener Anzeiger, 31. Oktober 2025

Potenzielle Gewerbefläche
Areal hinter dem Friedhof in Großen-Linden imVisier – PV-Anlagen an A 485 vom Tisch

Gew hi Friedhof

Linden – Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt – und dies gestand nun auch Grünen-Fraktionsvorsitzender Dr. Christof Schütz am Ende der zweistündigen Bauausschusssitzung ein, als er mitteilte, dass sich Lindens Grüne von ihrem Antrag, Freiflächen PV-Anlagen entlang der A485 zu errichten, verabschieden.

Bereits in der Juni-Sitzung hatte Lindens Klimaschutzmanager David Stadermann bei der Vorstellung des aktuellen Sachstands wenig Hoffnung für eine Realisierung gemacht, und dies mit Schwierigkeiten bei Ausgleichsflächen, Nordausrichtung wie vor allem der Wirtschaftlichkeit begründet. Gerade vor letztem Hintergrund hegten die Lindener Grünen doch starke Zweifel und nahmen Gespräche zu verschiedenen PV-Anlagenbetreibern auf, die jedoch angesichts einer erforderlichen Einzäunung alle abwinkten, käme ein Zaun doch teurer als das, was an Ertrag zu erwarten wäre.

Bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme aus den Reihen der Grünen gab es jedoch eine mehrheitliche Beschlussempfehlung für die in der kommenden Woche zusammentretende Stadtverordnetenversammlung, einen Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebietes nordöstlich des Friedhofsweges in Großen-Linden zu treffen. Bürgermeister Fabian Wedemann (CDU verwies nicht nur auf zahlreiche Anfragen nach Gewerbeflächen, sondern auch auf einen Haushalt 2026 mit einem Defizit von 3,5 Millionen Euro, den er in der kommenden Woche einbringen werde.

Das etwas über 62000 Quadratmeter große Areal nordöstlich des Friedhofsweges sei im Regionalplan als potenzielle Gewerbefläche vorgesehen. Aufgrund weniger großer Gewerbesteuerzahler sei es notwendig, um künftige Projekte finanzieren zu können, neue Einnahmequellen zu erschließen. Dies könne lediglich durch höhere Grundsteuern oder durch die Ansiedlung eines breiteren Mittelstands, um die Gewerbesteuer auf mehrere Schultern zu verteilen, erfolgen.

Um überhaupt Planungen zu beginnen, sollte ein Grundsatzbeschluss als Willensbekundung vorab erfolgen. Eine Erschließung werde Zeit, Geld und Kapazitäten erfordern. Volker Heine (Grüne) gab zu bedenken, dass ein Abstand von 40 Metern zum Gießener Ring (A 485) eingehalten werden müsse. Eine Zufahrt über den Friedhofsweg oder die Falltorstraße schloss Wedemann aus.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Altenheimer sprach sich für einen Grundsatzbeschluss aus, da Linden nur noch wenige Entwicklungsmöglichkeiten habe und ein interkommunales Gewerbegebiet „Pfaffenpfad“ in absehbarer Zeit nicht realisiert werde. Ohne erste Schritte könne man die offenen Fragen nicht klären. Dem schloss sich auch SPD-Fraktionsvorsitzende Gudrun Lang an. Sie plädierte für eine Ansiedlung vieler kleiner statt weniger großer Betriebe. Dagegen warnte Schütz vor weiterer Flächenversiegelung und dem Verlust von Ackerland. Die Grünen würden nicht zustimmen.

Zu Beginn der von Burkhard Nöh (CDU) geleiteten Sitzung war fast eineinhalb Stunden über die von Planer Mathias Wolf vom Planungsbüro Fischer in Wettenberg erläuterten Stellungnahmen und Eingaben nach der Offenlage des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Bergwerkswald“ diskutiert worden. HessenMobil hatte keine Abbiegespuren auf der Landesstraße 3130 verlangt. Die Anregungen werden nun vom Planer eingearbeitet und dann vor erneuter Offenlegung nochmals im Bauausschuss vorgestellt werden. Wegen Altlasten muss auf eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser verzichtet werden.

Das Oberflächenwasser soll über versiegelte Flächen und das Abwassersystem abgeleitet werden, um eine Gefährdung des Grundwassers zu vermeiden. Die Entwässerung des Geländes ist gesichert. Zum Thema Bodenschutz und Altlasten sollen die Angaben im Bebauungsplan präzisiert werden, da auf Teilen der ehemaligen Deponie Methangas austritt. Zwei Grundstückseigentümer äußerten Kritik, da ihre Flächen nicht zur Bebauung vorgesehen sind. Sie gelten wegen Altlasten nicht als bebaubar. Bauanträge wurden bereits abgelehnt. Wertminderungen seien nicht Gegenstand des Bebauungsplans.  THOMAS WISSNER

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